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Verhaltensmassregeln zur Weihnachtsfeier |
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Liebe Kollegen, wie schon in den Vorjahren
wollen wir auch in diesem Jahr das
anstrengende Geschäftsjahr mit einer
gemeinsamen Weihnachtsfeier in der Cafeteria
beenden. Da es im letzten Jahr einige etwas
unerfreuliche Zwischenfälle gab, möchte die
Geschäftsleitung im Vorfeld auf gewisse
Spielregeln hinweisen, um die besinnliche
Feier auch im rechten Rahmen ablaufen zu
lassen. |
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1.) Wenn möglich sollten die Mitarbeiter den
besagten Raum noch aus eigener Kraft
erreichen und nicht im alkoholisierten
Zustand von Kollegen herein getragen werden.
Eine Vorfeier ab den frühen Morgenstunden
sollte möglichst vermieden werden. |
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2.) Es wird nicht gern gesehen, wenn sich
Mitarbeiter mit ihrem Stuhl direkt an das
kalte Buffet setzen. Jeder sollte mit seinem
gefüllten Teller einen Platz an den Tìschen
aufsuchen! Auch die Begründung 'Sonst frisst
mir der Gruftie die ganzen Melonenschiffchen
weg, kann nicht akzeptiert werden. |
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3.) Schnaps, Wein und Sekt sollte auch zu
vorgerückter Stunde nicht direkt aus der
Flasche getrunken werden. Besonders wenn man
noch Reste der genossenen Mahlzeit im Mund
hat. Der Hinweis 'Alkohol desinfiziert'
beseitigt nicht bei allen Mitarbeiten das
Misstrauen gegen Speisereste in den
angetrunkenen Flaschen. |
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4.) Wer im letzten Jahr den bereitgestellten
Glühwein gegen eine Mischung aus
Hagebuttentee und Super Bleifrei
ausgetauscht hat, wird darum gebeten diesen
Scherz nicht noch einmal zu wiederholen.
Sicherlich ist uns allen noch in Erinnerung
was passierte als Kollege Müller sich nach
dem dritten Glas eine Zigarette anzündete. |
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5.) Sollte jemand nach Genuss der
angebotenen Speisen und Getränke von einer
gewissen Unpässlichkeit befallen werden, so
wird darum gebeten die dafür vorgesehen
Örtlichkeiten aufzusuchen. Der Chef war im
letzten Jahr über den unerwarteten Inhalt
seines Aktenkoffers nicht sehr begeistert. |
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6.) Wenn Weihnachtslieder gesungen werden,
sollten die Originaltexte gewählt werden.
Einige unserer Auszubildenden sind noch
minderjährig und könnten durch einige
Textpassagen irritiert werden. |
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5.) Sollte jemand nach Genuss der
angebotenen Speisen und Getränke von einer
gewissen Unpässlichkeit befallen werden, so
wird darum gebeten die dafür vorgesehen
Örtlichkeiten aufzusuchen. Der Chef war im
letzten Jahr über den unerwarteten Inhalt
seines Aktenkoffers nicht sehr begeistert. |
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In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals
daran erinnern, dass einige der männlichen
Kollegen sich noch nicht zur
Blutuntersuchung zwecks Feststellung der
Vaterschaft gemeldet haben. Unsere im
Mutterschaftsurlaub befindliche
Mitarbeiterin Frl. Meier meint, es bestände
ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der
letztjährigen Weihnachtsfeier und der Geburt
ihrer Tochter Tanja im September diesen
Jahres. Wenn wir uns alle gemeinsam an diese
wenigen Verhaltensmaßregeln halten, sollte
unsere Weihnachtsfeier wieder ein großer
Erfolg werden.
MfG Die Geschäftsleitung
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